Gemeinderatssitzungen hinter verschlossenen Türen? – Nicht mit der FDP!
Ein transparenter und lückenlos nachvollziehbarer politischer Willensbildungsprozess ist eines der tragenden Elemente unserer Demokratie. Nicht umsonst regelt §35 der Gemeindeordnung, dass die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich sein müssen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit darf nur verhandelt werden, wenn dies das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern – liegen diese Voraussetzungen vor, muss nichtöffentlich beraten werden. Gleichzeitig gestattet die Gemeindeordnung jedoch nichtöffentliche Vorberatungen in den Ausschüssen. Komplexe Sachverhalte dürfen durchaus von der zuständigen Hälfte der Mitglieder des Gremiums erörtert werden. Das Ergebnis mündet dann in eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat. Diese hat jedoch noch keine bindende Wirkung, und darüberhinaus darf ein