Ablehnung des Landschaftsplans 2030 – Wehret den Anfängen
Bereits in der Vergangenheit wurden Schutzgebiete zu Naturschutzgebieten umgewandelt und mit schärferen Auflagen für die landwirtschaftliche Nutzung belegt. Auch der vorgelegte Landschaftsplan 2030 sieht hier weitere Verschärfungen vor, weshalb die FDP-Fraktion den abschließenden Beschluss des Landschaftsplanes des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) ablehnte.
In Hinblick auf ein gutes Verhältnis von Landschaft bzw. Natur und Siedlungsgebieten setzen wir auf einen maßvollen Flächenverbrauch und verwehren uns gegen enteignungsgleiche Eingriffe. So führt das Landwirtschaftsamt des Landkreises Karlsruhe in seiner Stellungnahme an: „Indirekt führt die Schonung guter und bester Böden und deren Verbleib in der landwirtschaftlichen Nutzung zu einer geringeren Belastung für Natur und Landschaft, als die Überführung sehr guter Böden in nichtlandwirtschaftliche Nutzung und einer landwirtschaftlichen Erzeugung auf geringwertigeren Böden.“
Vor diesem Hintergrund werden wir auch die in der Gemeinderatssitzung vorgestellten Pläne für Windenergieanlagen auf Weingartener Gemarkung kritisch prüfen und begleiten.