Aus dem Gemeinderat (Januar 2021)

Bedarfsplanung der Kinderbetreuung

Kinderbetreuung ist einer der größten Kostenpunkte im Gemeindehaushalt. Da ist die Bedarfsplanung entscheidend. Einerseits sollen keine ungenutzten Kapazitäten aufgebaut, andererseits muss der Anspruch auf bedarfsgerechte Betreuung erfüllt werden. Dass es in Weingarten noch nicht wie in anderen Gemeinden zu langen Wartelisten für Kinderbetreuungsplätze gekommen ist, verdanken wir der guten Arbeit von Frau Schlager und ihrem Team. Auch bei der vorgestellten Bedarfsplanung ist ersichtlich, dass hier die Interessen von Fachpersonal, Eltern und Gemeinde bedacht wurden. Mit der modularen Einrichtung im Buchenweg erweitern wir die Kapazitäten in einer moderaten Weise, die die Freien Demokraten gerne unterstützen. Die Evaluierung im Sommer wird dann zeigen, welche Investitionen in den nächsten Jahren auf uns zukommen. Da aber Kinderbetreuung ohne das Fachpersonal gar nicht stattfinden kann, sehen die Freien Demokraten auch eine Herausforderung darin, das Betreuungsangebot für Erzieherinnen und Erzieher attraktiv zu gestalten.

Neufassung der Friedhofsatzungen

Die regelmäßige Anpassung von Gebühren sorgt einerseits dafür, dass Einnahmen und Ausgaben nicht auseinanderlaufen, andererseits für moderate Zunahmen. Da die Friedhofsgebührensatzung nun nach zehn Jahren überarbeitet wurde, sind hier die Steigerungen stark ausgefallen. Die komplette Überarbeitung und Prüfung aller Kostenanteile und Gebührensätze ist nun aber eine gute Ausgangslage, um in den kommenden Jahren die Steigerungen in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Anzuführen ist hierzu, dass die Investitionen in die Friedhofskapelle und die Sanitäranlagen in den vergangenen Jahre Nutzerinnen und Nutzern des Friedhofs zugutekommen. Die Freien Demokraten begrüßen nicht nur die Überarbeitung der Gebührensatzung, sondern auch die Aufnahme neuer Bestattungsformen, wie die Baumbestattung. So wird das Angebot des Weingartener Friedhofs an vielfältigen Formen von Ruhestätten und Erinnerungsorten für Verstorbene und deren Angehörige weiter ausgebaut.

Inwieweit wir unterschiedliche Trauerformen auf unserem Friedhof gestatten wollen, ist Inhalt der Friedhofssatzung. Da es hierzu noch Diskussionsbedarf gab, wurde die Entscheidung vertagt, wozu wir zu einem späteren Zeitpunkt Stellung nehmen werden.

Text: Carolin Holzmüller