Die FDP-Fraktion meint es ernst!


Die Planung der „Forsteinrichtung“ gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben von Gemeinden mit größeren Waldflächen. Dabei handelt es sich nicht um die Frage, welche Art von Mobiliar, Sitzbänken und Klettergerüsten man im Revier aufstellen möchte, sondern um die Grundzüge der Bewirtschaftung für jeweils zehn Jahre. Wie alles, aber auch wirklich alles in unserem überreglementierten Land sind dabei die Abläufe detailliert geregelt. In einem ersten Schritt sind die Vorstellungen des Waldbesitzers in Form einer „Eigentümerzielsetzung“ schriftlich festzuhalten. Anschließend erfolgen Waldbegänge mit der unteren Forstbehörde, und nicht zuletzt muss die höhere Forstbehörde in Freiburg die ganze Planung absegnen. Dieses Verfahren nimmt selbstverständlich mehrere Monate in Anspruch, beruhigend ist dabei nur, dass trotz aller Bürokratie unsere Bäume immer noch wie gewohnt im Frühjahr austreiben, im Sommer wachsen und im Herbst ihre Blätter abwerfen.

Die „Eigentümerzielsetzung“ war denn auch Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung vom 24. März. Dabei brachte die von der Verwaltung erarbeitete Vorlage erstaunliche Erkenntnisse zu Tage: Man stellt nicht nur fest, dass „die Waldflächen stark von Erholungssuchenden frequentiert werden“, sondern geht darüber hinaus in die Tiefe und attestiert unserem Forst „eine Sozialfunktion von herausragender Bedeutung“. Nicht unerwähnt bleiben auch die ökologischen Funktionen des Waldes wie Klima-, Immissions-, Wasser- und Artenschutz, denen die Gemeinde ebenfalls eine „hohe Priorität“ einräumen möchte. Waren früher die Holzverkäufe noch eine wichtige Einnahmequelle, so scheint mittlerweile die Wirtschaftlichkeit gegenüber anderen Aspekten in den Hintergrund zu treten, und man ist gerne dazu bereit, ein jährliches Betriebsdefizit in sechsstelliger Größenordnung in Kauf zu nehmen.

Erstaunlicherweise unterstützten gerade die Fraktionen besonders lautstark die vorgeschlagenen „Eigentümerzielsetzungen“, die sich gleichzeitig für die Rodung unserer Waldflächen am Heuberg zum Bau von Windkraftanlagen aussprechen. So stellt sich die Frage, ob das abschließende einstimmige Votum für einen Teil des Gemeinderates nur ein Lippenbekenntnis war – oder ob Sozialfunktion, Artenschutz und Ökologie tatsächlich den ihnen gebührenden Stellenwert auch in Zukunft behalten werden.   




Die Flächen am Hinteren Heuberg liefern mehr als nur land-
und forstwirtschaftliche Produkte – sie sind Natur- und Erholungsraum
zugleich