Gemeinderatssitzungen hinter verschlossenen Türen? – Nicht mit der FDP!

Ein transparenter und lückenlos nachvollziehbarer politischer Willensbildungsprozess ist eines der tragenden Elemente unserer Demokratie. Nicht umsonst regelt §35 der Gemeindeordnung, dass die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich sein müssen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit darf nur verhandelt werden, wenn dies das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern – liegen diese Voraussetzungen vor, muss nichtöffentlich beraten werden. Gleichzeitig gestattet die Gemeindeordnung jedoch nichtöffentliche Vorberatungen in den Ausschüssen. Komplexe Sachverhalte dürfen durchaus von der zuständigen Hälfte der Mitglieder des Gremiums erörtert werden. Das Ergebnis mündet dann in eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat. Diese hat jedoch noch keine bindende Wirkung, und darüberhinaus darf ein Drittel der Ausschussmitglieder einen Tagesordnungspunkt jederzeit wieder in das Gesamtgremium verweisen – und dann muss wiederum öffentlich beraten werden. Soweit die Theorie.

Die Verlockung, sich vorab hinter verschlossenen Türen einer Mehrheit für bestimmte Vorhaben zu versichern, ist für alle gewählten Vertreter gleichzeitig enorm. Auf diese Weise kann ohne großes Aufsehen einfach „durchregiert“ werden, man muss sich keinen kritischen Fragen stellen und auch keine negative Berichterstattung durch die Presse befürchten. Ist das Einvernehmen jedoch vorab schon hergestellt, so werden die durchaus interessanten Beratungen des Gemeinderates zu einem Schaulaufen degradiert, die Abstimmungen geraten zu einer reinen Formsache und die Besucher einer Sitzung gehen mit dem unbestimmten Gefühl nach Hause, von den eigentlich wichtigen Themen ausgeschlossen worden zu sein. Auf diese Weise erstickt man das öffentliche Interesse an kommunaler Politik – und beklagt im gleichen Atemzug mangelndes Engagement der Einwohner oder eine nachlassende Wahlbeteiligung beim nächsten Urnengang.

Gelebte Demokratie beginnt daher bei dem nötigen Respekt für die im Grundgesetz und in der Gemeindeordnung festgeschriebenen Prinzipien. Sitzungen hinter verschlossenen Türen mögen kurzfristig vielleicht bequem erscheinen – sie wirken jedoch langfristig zerstörerisch, untergraben Vertrauen, führen zu Desinteresse und Resignation und kommen daher für die FDP als Partei der Rechtsstaatlichkeit niemals in Frage.  

„Demokratie braucht Bürgerbeteiligung, Meinungsaustausch und transparente Entscheidungen. Sie sind das beste Mittel gegen Politikmüdigkeit und Demokratieverdrossenheit“

Wolfgang Schäuble