Aus dem Gemeinderat (Oktober 2020)

Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030

Obwohl sich bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Weingarten keine wesentlichen neuen Ausweisungen ergaben, konnte die FDP als einzige Fraktion der Beschlussvorlage der Verwaltung nicht zustimmen. Man habe es versäumt, so Gemeinderat Klaus Holzmüller, auch über die Streichung geplanter Flächen nachzudenken. Trotz aller Bekenntnisse zu einem zurückhaltenden Umgang mit unseren Freiflächen seien Landschaftsverbrauch und Flächenversiegelung gerade im dichtbesiedelten Südwesten unseres Landes nach wie vor besorgniserregend. Zu dem statistisch erfassten Flächenverbrauch komme noch eine schleichende inoffizielle Inanspruchnahme unserer Gemarkung für die verschiedensten Zwecke hinzu. So passt es definitiv nicht zusammen, dass man intensiv über ein Verbot von Schottergärten debattiert und nahezu zeitgleich ohne vertiefte Diskussion westlich der Bahnlinie ein weiteres Hektar Ackerland für gewerbliche Zwecke ausweist. Die FDP-Fraktion begreift die Reduzierung des Flächenverbrauchs als ganzheitliche Aufgabe und wird sich – wie schon in der Vergangenheit bei den Beratungen über die Erweiterung des Baggersees – auch in Zukunft um eine verstärkte öffentliche Sensibilität gegenüber dem Thema Flächenverbrauch bemühen.

Einstieg in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2021

Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2020 steht dem Gemeinderat eine weitere Mammutaufgabe bevor. Bis zum März 2021 soll ein genehmigungsfähiger Haushaltsplan erstellt, beraten und beschlossen sein. Angesichts des Lockdowns im Frühjahr, der Mehrbelastung von Gemeinde und Verwaltung und einer erneuten Lähmung weiter Teile unserer Wirtschaft in den kommenden Wochen wird dies trotz aller Hilfszusagen aus Stuttgart kein leichtes Unterfangen sein. Die FDP-Fraktion lädt alle Bürgerinnen und Bürger Weingartens herzlich dazu ein, die Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss aktiv und aufmerksam mitzuverfolgen und wird sich um eine faire und ausgewogene Verteilung der angesichts der Kennziffern wohl kaum zu vermeidenden Mehrbelastungen bemühen.