
Die FDP-Fraktion meint es ernst!
Die Planung der „Forsteinrichtung“ gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben von Gemeinden mit größeren Waldflächen. Dabei handelt es sich nicht um die Frage, welche Art von Mobiliar, Sitzbänken und Klettergerüsten man im Revier aufstellen möchte, sondern um die Grundzüge der Bewirtschaftung für jeweils zehn Jahre. Wie alles, aber auch wirklich alles in unserem überreglementierten Land sind dabei die Abläufe detailliert geregelt. In einem ersten Schritt sind die Vorstellungen des Waldbesitzers in Form einer „Eigentümerzielsetzung“ schriftlich festzuhalten. Anschließend erfolgen Waldbegänge mit der unteren Forstbehörde, und nicht zuletzt muss die höhere Forstbehörde in Freiburg die ganze Planung absegnen. Dieses Verfahren nimmt selbstverständlich