Wird die Kanalstraße zur Kanalchaussée?

In der ursprünglichen Absicht, den Wünschen einiger Anwohner der Gartenstraße nach einer behutsamen baulichen Nachverdichtung stattzugeben, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gartenstraße“ gefasst und das Planungsbüro „modus consult“ mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Nachdem die für die Planung vorgesehene Frist von November 2019 bis Juni 2020 nicht eingehalten werden konnte, schlug die Verwaltung dem Gemeinderat den Erlass einer Veränderungssperre vor. Diese wurde in der öffentlichen Sitzung am 02.November 2020 für den Zeitraum der nächsten zwei Jahre beschlossen.

Blick in die Kanalstraße Richtung Norden
Obwohl im Laufe eines Bebauungsplanverfahrens noch zahlreiche Veränderungen möglich sind und im Rahmen der Offenlage den betroffenen Anwohnern Einspruchsmöglichkeiten offenstehen hat der Gemeinderat mit der Zustimmung zu dem von der Verwaltung in die Vorlage aufgenommenen Planungsziel, den nördlichen Teilabschnitt der Kanalstraße von derzeit 8 auf ungefähr 12,50 Meter zu verbreitern, tief in die Eigentumsrechte der dortigen Anlieger eingegriffen. Wörtlich hieß es in der Beschlussvorlage vom 21.Oktober letzten Jahres: „Ebenso soll die auf einem kurzen Teilstück mit 8 m sehr enge Kanalstraße dahingehend ertüchtigt werden, dass auf der westlichen und östlichen Seite die Bebaubarkeit mittelfristig soweit zurückgenommen wird, dass eine Straßenbreite von ca.12,50 m realisiert werden kann.“
Blick in die Kanalstraße Richtung Süden

In der Planskizze wird sichtbar, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene „Kanalstraße 2.0“ nicht nur die Fassaden der östlich angrenzenden Häuser anschneidet, sondern gleichzeitig durch die straßenseitigen Wohnräume der gegenüberliegenden Anwesen und obendrein durch den Verkaufsraum einer örtlichen Metzgerei führt. Diese spezielle Art von Gewerbeförderung möchte die FDP-Fraktion im weiteren Bebauungsplanverfahren nicht unterstützen und aus Respekt vor dem Privateigentum und den Interessen der betroffenen Anwohner den Bebauungsplan „Gartenstraße“ auf seine ursprüngliche Zielsetzung reduzieren:  Die behutsame bauliche Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum ohne allzu großen Landschaftsverbrauch.

Stellungnahme unseres Gemeinderats Matthias Görner

Wir weisen daraufhin, dass unsere Gemeinderäte Klaus und Carolin Holzmüller beim Bebauungsplan Gartenstraße/Kanalstraße befangen sind.